§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das Gleiche gilt für Angaben der Werke.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4) Die Inhalte unserer Website einschließlich unseres Onlineshops, insbesondere Dokumente, Texte, Fotos, Videos, Logos oder andere Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Sofern wir keine schriftliche Zustimmung erteilt haben, hat jeder Nutzer das Recht, die angebotenen Inhalte für seine persönlichen, nicht gewerblichen Zwecke zu verwenden, insbesondere für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Darüber hinaus ist es den Nutzern ohne gesonderte schriftliche Einwilligung unsererseits nicht gestattet, Inhalte in irgendeiner Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben und zu bearbeiten. Der Nutzer darf Inhalte unserer Website insbesondere nicht in andere Netzwerke übertragen und/oder speichern, es sei denn wir haben dazu unsere schriftliche Zustimmung erteilt. An den von uns selbst eingestellten Inhalten einschließlich Dokumenten, Texten, Fotos, Videos, Logos, Dokumentationen und Nettopreisen haben wir im Übrigen ebenso die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte wie an sämtlichen Daten und Dateien, die wir unseren Nutzern unter Verwendung eines Passworts und der Benutzerkennung zur Verfügung stellen. Diese dürfen außer für private Zwecke nicht vervielfältigt, Dritten zur Verfügung gestellt oder anderweitig genutzt werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf unserer vorherigen Einwilligung. Sämtliche Inhalte einschließlich des Kundenpassworts und der Benutzerkennung dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht kopiert, verkauft, verliehen oder in anderer Weise vervielfältigt oder weitergegeben werden. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten außerhalb dieser Regelungen oder der gesetzlichen Ausnahmetatbestände ist nicht gestattet und strafbar.
§ 3 Auftragsbestätigung
(1) Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstiger Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verkaufspreise. Sie werden zu Festpreisen, wenn unser Angebot unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
(3) Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei Nichtlagerware berechnen wir unseren Kunden zur Abgeltung unserer Beschaffungskosten eine Beschaffungskostenpauschale.
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeugs vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(5) Sofern die Voraussetzungen von Absatz (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeoder Schuldnerverzug geraten ist.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(7) Ein Fixgeschäft im Sinne des vorstehenden Absatzes (6) setzt voraus, dass wir den Liefertermin schriftlich mit dem Ausdruck „Fix“ bestätigt haben.
(8) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
(11) Die Ware reist branchenüblich verpackt. Wir behalten uns vor, aufwändige Verpackungen zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Mehrwegverpackungen werden in branchenüblichem Umfang von uns zurückgenommen und vergütet. Im Übrigen erfolgen Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial nur gemäß besonderer Vereinbarungen. (12) Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung festgestellt und auf dem Lieferschein dokumentiert werden. Ansprüche aus den Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
(13) Bei Warenwerten je Anlieferung bis zu einem nach Sortiment variierendem Mindestbetrag werden Mindermengenzuschläge berechnet, deren Höhe sich aus unserer Mindermengenzuschlagstabelle ergibt, die hier eingesehen werden kann: www.mosecker.de/de/profi-kunde/mindermengenzuschlaege/
(14) Können wir vom Kunden bestellte Ware nur in einer Mindestmenge oder festen Abnahmemenge (bei unabänderbarer Verpackungseinheit) beziehen, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware in der beziehbaren Mindest- bzw. Abnahmemenge abzunehmen und zu bezahlen.
§ 5 Mängelhaftung
(1) Wir übernehmen keine Haftung für eine Eignung der Kaufsache „zur gewöhnlichen Verwendung“ sowie für deren „übliche Beschaffenheit“ im Sinne von § 434 Abs. 3 BGB in der Fassung ab 01.01.2022. (2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser vor Verarbeitung und Einbau der gelieferten Ware seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (3) Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, ist er verpflichtet, uns die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und uns eine Überprüfung der beanstandeten Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu gestatten. Bei Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bis zum Abschluss unserer Überprüfung darf der Kunde nicht über die beanstandete Ware verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden. (4) Soweit es der Kunde eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die hierfür maßgelblichen äußeren und inneren Eigenschaften der Ware vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu überprüfen, handelt er grob fahrlässig im Sinne von §§ 439 Abs. 3, 442 Abs. 1 S. 2 BGB. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Kunden in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn wir den betreffenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. (5) Erforderlich im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die den Aus- und Einbau bzw. das Anbringen identischer Produkte betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und uns vom Kunden durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden. Ein Vorschussrecht des Kunden für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Es ist dem Kunden auch nicht gestattet, mit Aufwendungsersatzansprüchen für Aus- und Einbaukosten einseitig ohne unsere Einwilligung mit Kaufpreisforderungen oder anderweitigen Zahlungsansprüchen unsererseits aufzurechnen. Die Rechte unserer Kunden gem. § 8 Abs. 6 unserer AGB bleiben unberührt. Über die erforderlichen Aus- und Einbaukosten hinausgehende Forderungen des Kunden, insbesondere Kosten für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn einschließlich Mosecker GmbH & Co. KG | Gustav-Stresemann-Weg 52 | 48155 Münster | www.mosecker.de Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1 kalkulatorischer Gewinnzuschläge, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine Aus- und Einbaukosten und daher nicht im Rahmen der Nacherfüllung gem. 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig.